Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit,
wichtige Gemeingüter,
Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen
ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind. Die Einteilung erfolgt nach Gefahrgutklassen mit speziellem Gefahrensymbol.
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